Hilfen für Autoren, Autorinnen, Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
INHALTSÜBERSICHT
- Zur Einkommenslage der Autorinnen und Autorinnen sowie Übersetzerinnen und Übersetzer
- Derzeitige und zu erwartende Verluste
- Bundeshilfen: warum diese für FreiberuflerInnen im Wortbereich nicht funktionieren
- Zwölf Lösungsvorschläge zur Unterstützung von Autorinnen und Übersetzern sowie des literarischen Lebens während und nach der Krise
Die negativen Folgen der Covid-19 Krise und ihrer Maßnahmen werden für den gesamten Buchsektor Deutschlands und Europas und insbesondere für Autoren und Übersetzerinnen als sehr schwerwiegend eingeschätzt*. Dieses Entwurfspapier gibt einen kurzen Überblick über Erwerbssituation, Krisen-Folgen und stellt zwölf Maßnahmen zur direkten und indirekten Unterstützung von Autorinnen und Übersetzern vor.
Zur grundsätzlichen Einkommenslage und Erwerbssituation der Autorinnen und Autorinnen sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Nur sehr wenige hauptberufliche Autoren und Autorinnen bestreiten ihr Volleinkommen allein vom Verkauf ihrer Werke. Die meisten hauptberuflich tätigen Schreibenden verfügen über mehrdimensionale Einkommensfelder wie Lektorat, Lehr- und Kurs-Veranstaltungen, Moderation von Panels und Veranstaltungen, Vorträge und Lesungen, die Leitung eines Buchclubs oder Schreibzirkels für alle Altersgruppen, Amateure oder Profis, Kinder oder Erwachsene.
Weitere, unplanbare Einnahmequellen sind Stipendien, Preise oder Einladungen zu transnationalen Festivals. Viele Schriftsteller, Autorinnen und Übersetzer und Übersetzerinnen arbeiten darüber hinaus als Literatur-Scout, Gutachterinnen, schreiben Kritiken oder organisieren in Eigenleistung Projekte.
Sie sind dabei stets abhängig von Aufträgen und gehen stets in unbezahlte Vorleistung. Übersetzerinnen erhalten oft erst bei Abgabe / Annahme des monatelang bearbeiteten Manuskriptes ein Honorar.
Es ist den WortarbeiterInnen selten möglich, Rücklagen für mehr als drei oder gar sechs Monate zu bilden, was u.a. aus geringen und sinkenden Vergütungen und Tantiemen, und fortgesetzt schwacher Verhandlungsposition im Vertragsbereich resultiert. Alle Honorare werden zur Deckung der Lebenshaltung genutzt. Betrieblich abzuschreibende Ausgaben sind übersichtlich; die wenigsten können ein Arbeitszimmer, eine Fortbildungs- oder Recherchereise im Sinne der steuerlichen Betriebsausgaben geltend machen.
Ihr Betrieb ist ihr Kopf.
Derzeitige und zu erwartende Verluste
Die Krise trifft Autoren und Autorinnen zunächst unmittelbar und sichtbar mit dem Ausfall abgesagter Veranstaltungsformate bis Ende September, oft auch für den Rest des Jahres. Diese Ausweitung resultiert aus dem Verzicht auf wirtschaftliche Risiken durch Veranstaltungen, hier zuerst von zumeist privatwirtschaftlichen geführten Veranstaltungsorten (inhabergeführte Buchläden z.B.), auf denen sich das Gros der Literaturvermittlung abspielt. Diese können aufgrund der sanitären Schutzmaßnahmen keine kostendeckende Veranstaltung mehr durchführen, und konnten durch den Einbruch im Kaufmarkt – ein Verlust von einer halben Milliarde Euro Umsatz in den sechs Krisenwochen laut Börsenverein – keine Rücklagen für Veranstaltungskosten, inkl. Honorar und Reisekosten für AutorInnen bilden. Insgesamt sind auch sogenannte „Ausfallhonorare“ selten. In geringerem Maße sind auch ÜbersetzerInnen betroffenen, die selbst Veranstaltungen kuratieren, moderieren, gestalten, Vorträge halten, Workshops leiten und Seminare geben.
Hier gehen wir für das Jahr 2020 von mindestens 30.000 nicht statt findenden Lesungen in Buchläden und auch Literaturhäusern aus, neben mehreren tausend Vorträgen, Panels, Workshops und weiteren Formaten, die sonst in Bibliotheken, Universitäten, an Schulen oder Residenz- und KünstlerInnenhäuser statt fänden. Nachvollziehbar lässt sich von 50.000 abgesagten und nicht mehr geplanten Veranstaltungen für 2020 und die Wintermonate 2021 ausgehen, an denen Autorinnen und Übersetzer auf vielfältigste Weise beteiligt sind und einen Großteil ihres Einkommens beziehen; übrigens zwischen 187* bis 800 Euro pro Auftritt. *Umfrage des Netzwerk Autorenrecht zu den häufigsten Lesungshonoraren in 2018. Die unmittelbare Aktivität vieler AutorInnen, online zu gehen, um Öffentlichkeit, Eltern, Gesellschaft, aber auch sich, weiterhin Literatur, Trost, Unterhaltung und Ablenkung zu verschaffen, ist ein bisher zu hundert Prozent unvergüteter Einsatz.
Hier sind vier Buch-Segmente akut durch Veranstaltungsausfall besonders betroffen:
- Kinder- und JugendbuchautorInnen, die 50 bis 80 % ihres Jahreseinkommens aus Lesungen, Schreibkursen, Leseförderungsformaten etc. in Buchläden, Schulen, Bibliotheken bestreiten
- Genre-AutorInnen (Krimi, gehobene Unterhaltung): Sie machen einen Großteil der publikumswirksamen Erwachsenenlesungen in Buchläden aus
- SachbuchautorInnen: Konferenzen und Fachvorträge, Workshops und wissensvermittelnde Kurstätigkeiten fallen aus
- Poesie- und Theater-Autorinnen und Übersetzer: Keine Festivals, keine Aufführungen, keine Poetry Slams, keine Moderationen und ausgefallene Sommer-Seminarwochen
So trifft die Krise darüberhinaus langfristig freie Berufs-Autorinnen und -Autoren sowie Übersetzende
- 64 % erwarten Verluste aufgrund der verschobenen Veröffentlichung ihrer Titel und die damit resultierende spätere Zahlung der nächsten Margen ihrer Vorschüsse (soweit vorhanden) und Tantiemen.* (EWC Studie) Dies gefährdet vor allem jene, die 2020 noch ihr KSK-Mindesteinkommen erlangen müssen, um zugangsberechtigt zu bleiben
- Nahezu 40 % rechnen mit Verlusten aufgrund aufgeschobener Verträge und der daraus resultierenden Verzögerung von Vorschüssen. Viele erwarten darüber hinaus annullierte Zusagen auf Buch- oder Übersetzungsaufträgen oder für sie nachteilige Nachverhandlung
- Ebenso nachvollziehbar werden Vertragsverhandlungen von Seiten der Verlage strenger geführt werden und (noch) weniger autorenfreundliche Verträge, niedrigere Vorschüsse oder Tantiemen mit dem Verlustjahr 2020 begründet werden
- Anträge auf Stipendien sowie Verleihung und Auszahlung von Literaturpreisen werden zurzeit mit ungewissen Zeitplänen verschoben. Dies ist auch von Belang, da Nominierungen, die oft eine Sichtbarkeitsquelle sind und damit Möglichkeit für AutorInnen, Veranstaltungen zu akquirieren, entfallen
- Transnationale Projekte und Festivals wurden und werden abgesagt
- Eigene Vorinvestitionen in lokale Festivals und Projekte sind nicht erstattungsfähig
- Elektronische Vergütungen und der leicht gestiegene Absatz von e-Books fangen die Verluste nicht auf, im Gegenteil: Streaming- und Abo-Modelle haben weitaus größeren Zulauf in der Krise erfahren, hier jedoch mit einem sinkendem Autorenanteil in diesem Segment der Flatrate- oder Onleihe-Modelle
- Bei Debütautoren- und autorinnen, die durch die Schließung der Läden und eine ebenso herunter gefahrene allgemeine Berichterstattung in den Medien auf dem Markt quasi unsichtbar geworden sind, führen aufgeschobene Literaturpreise und-Nominierungen neben dem Einkommensverlust zu einem unverdienten Karriereende
- Übersetzer und Übersetzerinnen werden in einer zweiten Welle getroffen werden, wenn Verlage ihre Programme verschieben und in Konsequenz verkleinern, so dass es deutlich weniger Übersetzungsaufträge geben wird
- Buchbesprechungen in Medien und öffentlich-rechtlichem Betrieb finden kaum mehr statt
Verkleinerte Programme, reduzierte Vorschüsse, ein zurzeit zum Stillstand gekommenes literarisches Leben – Leseförderung, Wissensvermittlung, Pluralitätsdebatten, Berichterstattung eingeschlossen – und eine weniger risikobereite Investitionslust in neue Stimmen und Themen, werden zudem die Vielfalt der Literatur einschränken und das grundsätzlich sowieso bereits eher instabile und prekäre Einkommen der Autoren und Übersetzerinnen bedrohen. Hier sehen wir auch neue Autoren, weibliche Stimmen sowie Übersetzungen aus weniger bekannten Sprachen als jene an, die mit einem künftig deutlichen erschwerten Zugang zum Buchmarkt zu kämpfen haben werden.
Bundeshilfen: warum diese für FreiberuflerInnen im Wortbereich nicht funktionieren
Nun fallen Autorinnen und Übersetzer aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit durch das nationale Hilfsprogramm; es scheitert hier an dem Wort Betriebsausgaben. Auch ist der Begriff „Solo-Selbständige“ unzutreffend. Die Unterscheidung von freiberuflicher und gewerblich selbständiger Tätigkeit liegt zunächst in der Hand der Finanzbehörden, die laut EstG §18 unterscheiden zwischen freiberuflicher selbständiger Tätigkeit, und gewerblicher selbständiger Tätigkeit. Zu den Freiberuflichen Berufen gehören laut Gesetz u.a. Schriftsteller, Schauspielerinnen, Journalisten, Übersetzerinnen. Sie alle eint, dass ihre betrieblich aufgewendeten Ausgaben übersichtlich sind (anteilig Telefonie, Porto, Webseiten, gelegentlich Eigenwerbung) – ihre Honorare fließen 1:1 in die Führung des Lebens. Sie haben keine Dienstwagen, Betriebsstätten, hohe laufenden Fremdkosten oder gar alle ein eigenes Zimmer. Diese Besonderheit wurde nur von wenigen Ländern erkannt und durch kleinteilige und niedrigschwellige Landeshilfen berücksichtigt.
Der Ober-Begriff Solo-Selbständige verhindert zudem, dass die eine Million nicht-gewerblichen Freiberuflerinnen, die es in Deutschland gibt, von den ca. 1,6 Million gewerblichen Einzelunternehmerinnen sauber getrennt sind. Dies gilt besonders für den Bereich der freiberuflichen Kulturschaffenden; hier kommt der Statistiker Michael Söndermann auf eine konservativ geschätzte Zahl anhand der Steuerstatisiken von 160,000 bis 240,000 freiberuflich tätigen Menschen im künstlerischen Bereich (schwankend aufgrund schwankender Einkommen), das Gros davon sind freiberufliche WortarbeiterInnen sowie Bildende freiberufliche KünstlerInnen.
Freiberuflichen Autorinnen und Übersetzern ist es schlicht nicht erlaubt, die Bundeshilfen in Anspruch zu nehmen: sie haben keine gewerblichen oder betrieblichen hohen laufenden Ausgaben, die sie in Existenznot bringen – es ist das Ausbleiben ihrer gesamten Honorare. Gleichzeitig werden ihre Verluste und konkreten Ausfälle, wie oben umschrieben, nicht kompensiert, und auf ihre spezifischen zu erwartenden Nachteile ist weder das ALG II noch eine Einmalhilfe anwendbar.
Sich um Grundsicherung für sechs Monate zu bewerben ist keine Lösung: sie teilt (a) Angestellte und Freiberuflerinnen in zwei Klassen. Während die ersteren keinerlei Angaben über Finanzschwierigkeiten machen müssen und umstandslos Kurzarbeitergeld erhalten, sollen Freiberuflerinnen ihre Not erst ausführlich beweisen – was oft bedeutet, dass sie dazu gebracht werden, tatsächlich erst auf alle Rücklagen zurück zu greifen, bis sie arm genug für den Antrag sind. (b) Bedarfsgemeinschaft, Rücklagen-Aufzehrung, Zwang zum Wechsel in nachteiligere KV-Tarife, Umzug, gedeckelter Zuschuss: Die immer noch mit 25-seitigen Formularen zu beantragende Grundsicherung verlangt viel Verzicht und Eigenleistung von einem/einer in unverschuldete Einkommensnot gebrachten Autorin und Übersetzer, die tief in die persönlichen Lebensbereiche eingreift. Hier finanzieren inzwischen häufig die Partner die Autorinnen und Übersetzer mit. (c) wir hören nicht auf zu arbeiten. Wir dürfen es nur nicht in dem Maße wie bisher, sind abhängig von Verlagen und Kulturinstitutionen und Hygienebeschränkungen. Wir müssen sogar weiter arbeiten, um sichtbar zu bleiben, um engagiert zu werden, um einen Vertrag zu bekommen, ein Konzept für eine Meisterklasse per Zoom und pay-per-view zu entwickeln – all diese Bemühungen beißen sich mit der Bedingungen des ALG II, und jedes monetäre „wieder auf die Beine kommen“ gefährdet das Anrecht auf ALG II und führt zur erneuten Verknappung.
Stichwort KSK: aufrgund diverser Lebensmodelle freier Autorinnen und Übersetzer ist nicht jeder Freiberufler in der KSK. Renterninnen, die auf Tantiemen und Lesungen angewiesen sind, nicht, Schreibende, die noch einen zweiten Niedrigerwerb haben, ebenso nicht, mitunter sogar Stipendiaten nicht, da Stipendien nicht als Einkommen für die KSK gerechnet werden – für die alle aber das entscheidende Brot zur Butter aus Wortarbeit besteht.
Zusammenfassung:
Auf nationaler Ebene sind bisher keine Kompensationen für die spezifischen Verluste von freiberuflichen Autoren und Übersetzerinnen vorgesehen und – noch – keine länderübergreifenden Gesamtpakete, um sie in der zweiten und dritten Welle der Krise zu beschützen.
Diese Lücken möchten wir mit unserer Expertise und Vorschlägen schließen.
HILFSMASSNAHMEN UND KONJUNKTURPROGRAMME FÜR AUTORINNEN UND ÜBERSETZER
Das am 3.6.2020 vorgestellte „Zukunftspaket“ sieht eine Milliarde Euro für den sogenannten „Neustart Kultur“ vor (Siehe: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur), davon rund 30 Millionen Euro für weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene. Weitere Maßnahmen sind Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sowie Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte.
Das Netzwerk Autorenrechte erarbeitete daraufhin folgenden ersten spezifischen, zwölfteiligen Maßnahmen-Katalog für in Deutschland lebende Autorinnen und Übersetzer, um kurz- und mittelfristig Einkommensverluste zu kompensieren und um die zu erwartenden weiteren Verluste abzuschwächen, und gleichzeitig das literarische Leben in Deutschland zu vitalisieren und sogar, – Krise als Chance – , auszuweiten und bereits vorher vorhandene Sollbruchstellen zu stabilisieren.
Die vom Netzwerk Autorenrechte entwickelten Maßnahmen sind zunächst auf die direkten Belange von Autoren und Übersetzerinnen ausgelegt. Wir verweisen für die Strukturförderung des Buchhandels sowie der Verlagsszene auf das Empfehlungspapier des Europäischen Dachverbandes der Verlage, FEP, sowie der Europäischen Buchhandlungen, EIBF. Die Links befinden sich am Ende dieses Katalogs.
BEKENNTNIS ZUR DIGITALEN GESELLSCHAFT BRAUCHT BUDGETS
Es hat sich während der Pandemie gezeigt, dass digitale Lese- und Lernmaßnahmen gebraucht und gewollt sind. Hier haben sich gleichzeitig zwei Lücken offenbart:
– Der gestiegene Wunsch nach E-Lending ist durch den Kommunenhaushalt in der Anschaffung nicht mehr abzudecken, obgleich die Lizenzgebühren im Europavergleich bereits sehr niedrig sind und keine gerechte Vergütung von Autorinnen enthalten.
– Der Austausch von Lehrmaterial auf digitalem Wege stellt Bildungsinstitutionen vor eine neue Budget-Herausforderung.
Wir empfehlen nachdrücklich, den Kultur- und den Bildungsauftrag nicht auf dem Rücken der prekär lebenden Autoren und Autorinnen zu finanzieren, in dem über Schranken und Ausnahmen die Versorgung der digitalen Gesellschaft mit den Leistungen der Autoren und Autorinnen gewährleistet wird. Hier braucht es stattdessen, etwa nach dänischem oder norwegischem Vorbild, eine Selbstverpflichtung des Staates, Bibliotheken und Bildungsinstitutionen mit einem deutlich nach oben korrigiertem tat für digitalen Medien, bei unbedingter gleichzeitiger Wahrung der Lizenzfreiheit UND Durchsetzungsfähigkeit des Urhebervertragsrechts, auszustatten, um eine gerecht entlohnte Nutzung zu ermöglichen – die gleichzeitig die Ressourcen schützt und die Zukunft einer freien und faktenorientierten, vielfältigen Literatur und Wissenskultur ausmacht.
Deutschland braucht nicht nur ein Bekenntnis zur Buch- und Wissenskultur – sondern muss dieses durch Taten, Budgets und ergänzte Kulturgesetze untermauern.
Im Übrigen verweisen wir auf die 37 Empfehlungen des European Writers‘ Council, insbesondere dort auf Strukturförderfonds für Verbände und Föderationen, für erweiterte Übersetzungsförderung, und für die Unterstützung für hybride Veranstaltungsmodelle (analog/digital).
* Umfrage des EWC 2020 in 24 Ländern unter 33 AutorInnen- und Übersetzer-Verbänden: http://europeanwriterscouncil.eu/ewc-survey-covid19/
FEP: https://fep-fee.eu/Proposed-measures-to-support-the
EIBF: https://fep-fee.eu/EIBF-and-FEP-call-on-the-Minister