Stellungnahme von 9 Verbänden der Buchurheber aus Deutschland und Österreich des Netzwerks Autorenrechte
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Buchhandlungs-Preis durch BKM zensiert: Steht die Literatur ab jetzt unter Generalverdacht?
Berlin, 18. März 2026
Die kurzfristige Absage der Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der Leipziger Buchmesse durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, stellt einen Vorgang von erheblicher kulturpolitischer Tragweite dar.
Inhabergeführte Buchhandlungen sind Orte der lebendigen Demokratie. Sie bieten Raum für gesellschaftspolitischen Diskurs, agieren als Partner von Autorinnen und Autoren auch jenseits großer Verkaufszahlen und ermöglichen eine Bibliodiversität, die essenziell für Meinungsvielfalt und gesellschaftliche Meinungsbildung ist. Unabhängige Buchhandlungen unterstützen mit großem persönlichem Engagement die Identitätenvielfalt unserer Gesellschaft sowie unserer Kultur- und Leselandschaft.
Für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer ist diese Vielfalt von zentraler Bedeutung: Sie sorgt dafür, dass Literatur unterschiedlicher Stimmen, Perspektiven und ästhetischer Ansätze sichtbar bleibt und ihre Leserinnen und Leser findet. Die Förderung einer solchen vielfältigen literarischen Öffentlichkeit entspricht auch dem satzungsgemäßen Anliegen unserer Verbände.
Anerkennung und Unterstützung für diese Arbeit drückt sich seit 2015 im Deutschen Buchhandlungspreis aus. Über die Auswahl der Preisträger entscheidet eine unabhängige Fachjury nach kulturellen und künstlerischen Kriterien. Dieses Verfahren dient ausdrücklich dazu, die Preisvergabe vor politischer Einflussnahme zu schützen.
Was ist passiert?
Umso problematischer ist es, dass Dr. Wolfram Weimer nun drei der insgesamt 118 von der Jury ausgewählten Buchhandlungen von der Liste gestrichen hat: Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin). Begründet wird dies mit – nicht näher ausgeführten – Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sowie dem Hinweis, staatliche Fördergelder dürften nicht an „Feinde des Staates“ oder „Extremisten“ vergeben werden.
Wenn jedoch ein einzelner politischer Amtsträger auf Grundlage nicht öffentlich nachvollziehbarer Informationen oder schwer überprüfbarer Einzelfälle in die Entscheidung einer unabhängigen Jury eingreift, stellt dies einen schwerwiegenden Eingriff in ein Verfahren dar, das gerade geschaffen wurde, politische Einflussnahme auszuschließen. Entscheidungen dieser Tragweite berühren unmittelbar die Vielfalt des Buchhandels und damit die literarische Öffentlichkeit.
Fragliches Vorgehen
Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen auf: Werden potenzielle Fördermittelempfänger oder Preisträger bei kulturellen Auszeichnungen künftig systematisch sicherheitsbehördlich überprüft? Wenn ja, auf welcher Grundlage geschieht dies, und seit wann? Nach welchen Kriterien können Entscheidungen unabhängiger Jurys nachträglich korrigiert oder revidiert werden? Wie transparent sind solche Verfahren gegenüber Betroffenen und Öffentlichkeit?
Wo endet legitime staatliche Prüfung – und wo beginnt politisch problematische Einflussnahme auf kulturelle Vielfalt?
Ein Vorgehen, bei dem einzelne Kulturakteure öffentlich diskreditiert werden, ohne dass die zugrunde liegenden Gründe nachvollziehbar offengelegt werden, beschädigt das Vertrauen in die Verfahren der Kulturförderung erheblich. Gerade eine demokratische Kulturpolitik sollte jedoch dort besondere Zurückhaltung üben, wo staatliche Eingriffe die Vielfalt kultureller Akteure und der literarischen Öffentlichkeit berühren. Die Glaubwürdigkeit staatlicher Kulturförderung beruht wesentlich auf der Unabhängigkeit ihrer Verfahren – und auf dem Vertrauen, dass politische Entscheidungsträger diese Unabhängigkeit respektieren.

Bedrohliche Entwicklung
Der Eingriff von Dr. Wolfram Weimer in die Entscheidung der Jury hat nun das Vertrauen des Buchsektors in eine weltoffene, diverse und ehrliche Politik spürbar erschüttert und wirft die Frage auf, ob in diesem Fall die notwendige Distanz zwischen politischer Verantwortung und unabhängigen kulturpolitischen Verfahren gewahrt worden ist. Wir halten daher eine transparente und umfassende Aufklärung des Vorgangs für notwendig. Sollte dies nicht geschehen, stellt sich die Frage, ob BKM Dr. Wolfram Weimer seinem Auftrag als Kunst- und Kulturförderer noch gerecht wird?
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahmen des Verbands deutscher Schriftsteller*innen sowie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Partner des Deutschen Buchhandlungspreises.
Unterzeichnende:
Bundeskongress Kinderbuch
Bundesverband junger Autorinnen und Autoren e.V. (BVjA)
DELIA – Vereinigung deutschsprachiger Liebesromanautorinnen und -autoren
Forum Literaturübersetzen
HOMER Historische Literatur
IG Autorinnen Autoren (Österreich)
Mörderische Schwestern e.V.
Phantastik-Autor*innen-Netzwerk (PAN) e.V.
SYNDIKAT e.V. Verein für deutschsprachige Kriminalliteratur
Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS)
NAR-Stellungnahme als pdf zum Download
weitere Stellungnahmen:
Verbands deutscher Schriftsteller*innen
Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Partner des Deutschen Buchhandlungspreises
Stellungnahme der Jury | Börsenblatt













