Die Präsentation der interdisziplinären Studie „Urheberrecht & Training generativer KI - technologische und rechtliche Grundlagen“ fand heute (Anm.d.Red.: 5.9.24) im Europäischen Parlament statt.
Die Initiative Urheberrecht hat im Frühjahr Prof. Dr. Tim W. Dornis (Universität Hannover) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Sebastian Stober (Universität Magdeburg) mit einem Tandem-Gutachten zu den technologischen und rechtlichen Aspekten des Trainings generativer KI-Modelle beauftragt. Ihre interdisziplinäre Forschung liefert dringend benötigte neue Erkenntnisse über die technisch notwendigen Zwischenschritte beim Training generativer Künstlicher Intelligenz. Erstmals in diesem Umfang schaffen ein Informatiker und ein Rechtswissenschaftler gemeinsam Evidenz hinsichtlich der Verarbeitungsschritte beim KI-Training. Im Rahmen der Veranstaltung wurden viele offene Fragen zu geschützten Materialien fundiert, verlässlich und dem aktuellen Stand der Technologie entsprechend beantwortet.
Die Arbeit von Prof. Dornis und Prof. Stober fokussiert sich auf die urheberrechtliche Bewertung der Verarbeitung von geschütztem Material beim KI-Training:
„Wie ein genauerer Blick auf die Technologie generativer KI-Modelle offenbart, ist das Training solcher Modelle kein Fall von Text- und Data-Mining. Es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung – dafür ist nach deutschem und europäischem Urheberrecht keine gültige Schranke in Sicht“, so Prof. Dornis.
Prof. Stober erläutert, dass
„Teile der Trainingsdaten von den aktuellen generativen Modellen – LLMs und (Latent) Diffusion Modellen – ganz oder teilweise memorisiert und daher mit passenden Prompts von Endnutzern wieder generiert und somit vervielfältigt werden können.“
Axel Voss, MEP und Gastgeber der heutigen Veranstaltung im Europäischen Parlament, dankt den Wissenschaftlern Dornis und Stober ausdrücklich und freut sich, dass
„die Studie nicht nur belegt, dass das Training von Modellen Generativer KI nicht vom Text- und Data-Mining abgedeckt ist, sondern dass sie zudem weitere wichtige Hinweise und Anregungen für ein besseres Gleichgewicht zwischen dem Schutz der menschlichen Kreativität und der Förderung von KI-Innovationen aufzeigt.“
„Diese Studie hat Sprengkraft, weil sie belegt, dass wir es hier mit einem groß angelegten Diebstahl am geistigen Eigentum zu tun haben. Nun liegt der Ball bei der Politik, daraus die nötigen Konsequenzen zu ziehen und dem Raubzug zu Lasten von Journalist:innen und anderen Urheber:innen endlich ein Ende zu setzen“,
kommentiert Hanna Möllers, Justiziarin des DJV und Vertreterin des europäischen Dachverbands der Journalisten (EFJ).
Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht, betont:
„Es ist ein wegweisendes Ergebnis, wenn wir jetzt den Beleg dafür haben, dass die Nachbildung von Werken durch ein KI-Modell eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellt und zusätzlich die Bereitstellung auf dem Markt der Europäischen Union das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verletzen kann.“
Der Komponist und Sprecher der Initiative Urheberrecht, Matthias Hornschuh kommentiert:
„Da wäre ein neuer, ertragreicher Lizenzmarkt am Horizont, doch es fließen keine Vergütungen, während die Generative KI sich anschickt, diejenigen, von deren Inhalten sie lebt, in deren eigenem Markt zu ersetzen. Das gefährdet professionelle Wissensarbeit und kann nicht in unser aller gesellschaftlichem, nicht im kulturellen und ausdrücklich nicht im volkswirtschaftlichen Interesse sein. Umso besser, dass die Autoren unserer Tandemstudie die technologische und urheberrechtliche Basis dafür liefern, die juristische Betrachtung generativer Künstlicher Intelligenz endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen.“
📝 Zur Pressemitteilung
📝 Zum Tandem-Gutachten (dt., 171 Seiten)
📝 Zu den Abstracts in Deutsch und in Englisch (2 Seiten)
📝 Zur Zusammenfassung (dt., 4 Seiten )
📝 Zur Zusammenfassung (eng., 4 Seiten)
Das Tandemgutachten wurde gefördert vom Förderverein Buch e.V.
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