16. August 2024
Seit 2022 sorgt generative KI (GenKI) für umwälzende Veränderungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere im Buchsektor. Übersetzungen werden häufiger maschinell gefertigt, Cover KI-generiert, Hörbücher synthetisch vertont – und Autor:innen wahlweise gedrängt, ChatGPT zu verwenden, um an Honorar zu sparen, oder aufgefordert zu versichern, keinerlei Textrobotik verwendet zu haben. Derweil KI-Entwickler weiterhin Bücher und Texte abgrasen und sich unter den geschaffenen Ausnahmeregelungen der EU-Direktive 2019/790 (§44b dt. UrhG) verstecken.
Welche Klauseln und Absprachen gehören deswegen in neue Verträge? Wie steht es um die Ausübung des „Opt-outs“, den Rechtevorbehalt für Text- und Data-Mining, um sich vor der unvergüteten Nutzung der eigenen Werke durch KI-Entwickler zu schützen – und welche Techniken können Urheber:innen und Verlage dazu anwenden? Welche Chancen gibt es für Blogger, ihre Webseiten zu sichern, und worauf müssen Übersetzende, aber auch Bibliotheken, Buchhändler:innen, Webportale, Verlagswebdesigner oder Veranstalter achten, wenn es um die Wahrung von Rechten der Urheber:innen und ihrer Arbeit geht?
In einem Leitfaden zum einvernehmlichen Umgang mit Generativer Technologie hat der European Writers’ Council (EWC) profunde Empfehlungen aufgestellt. Der Leitfaden gliedert sich in drei Teile:
Definition von „KI“
10 Empfehlungen für eine faire Arbeitsbeziehung
detaillierte Anwendungsbeispiele für Verträge, bilaterale Kommunikation und Absprachen, sowie technische Details, um den Rechtevorbehalt nach §44b zu applizieren.
Ebenfalls beleuchtet der Leitfaden rechtliche Grundlagen des Urheberrechts wie Werksintegrität und Persönlichkeitsrecht und weist auf den Umgang mit den Nutzungsbedingungen verschiedener Softwareanbieter und Onlineprovider hin, die von Urheber:innen selbst, aber auch innerhalb von Agenturen, Verlagen, Bibliotheken oder Veranstaltungsbüros benutzt werden und Inhalte für die Entwicklung ihrer KI nutzen.
Neben dieser pragmatischen Hilfestellung bieten die Empfehlungen des EWC ethische Leitlinien für die gesamte Buchbranche und den Umgang der Akteure miteinander und dienen als Grundlage für eine fortgesetzte Debatte, wie man sich dieser größten Herausforderung der Literaturgeschichte gemeinsam stellen kann. Übrigens: Auch politische Entscheider:innen und KI-Unternehmen dürfen gerne mitlesen – denn auch sie sind an dem Aushandlungsprozess Mensch ./. Maschine beteiligt.
Der nicht verbindliche Leitfaden wurden verfasst von Nina George (Politische Beauftragte des EWC) und Maïa Bensimon (Juristin, Vizepräsidentin des EWC), gemeinsam mit einer Expertengruppe aus sieben Ländern. Die deutsche Übersetzung stammt von Claudia Arlinghaus, die Redaktion und Aktualisierungen von Nina George und Dorrit Bartel. Die Übersetzung wurde gefördert vom Förderverein Buch e.V..
Der Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Zitate sind mit Quelle (© EWC sowie der NAR-URL) und Verfassernamen inkl. Übersetzungen auszuzeichnen.
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