08.04.2021 / Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments)   E-Book-Ausleihe: Protest gegen die Einführung eines neuen § 42b im UrhG

Berlin, 08. April 2021

Schriftsteller:innen und Übersetzer:innen appellieren:
Bitte schützen Sie uns, anstatt uns zu schädigen

Sehr geehrte Staatsministerin für Kultur Dr. Monika Grütters, sehr geehrte Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht; Sehr geehrter Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier; Sehr geehrter Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Hendrik Hoppenstedt, sehr geehrter Kanzleramtsminister und Bundesminister Helge Braun; Sehr geehrte Mitglieder der Fachausschüsse Recht und Verbraucherschutz, Kultur und Medien, Digitale Agenda, Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Wirtschaft und Energie; Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der demokratischen Parteien im Bundestag :

Mit tiefer Bestürzung nahmen wir die Empfehlung und Begründungen des Bundesrates vom 26. März 2021 bezüglich der Einführung einer gesetzlichen Lizenz mit der Wirkung einer „Zwangslizenz“ zum E-Lending zur Kenntnis, sowie den darauf erfolgten „Prüfungsauftrag“ seitens des Bundeskabinetts vor Ostern. In seiner am 26. März veröffentlichten Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) schlug der Bundesrat vor, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser soll mittels eines Abschlusszwangs Autor:innen, sowohl unabhängige Selfpublisher wie auch in Verlagen veröffentlichte Schriftsteller:innen, gesetzlich verpflichten, Bibliotheken eine Lizenz für den Verleih von E-Books einzuräumen, sobald diese erschienen sind.

Das Urheberrecht als Ausschließlichkeitsrecht, eben die Möglichkeit der Verweigerung einer Lizenz, gehört zu den grundlegenden Rechten einer Urheber:in. Wir sehen keinerlei begründbaren Anlass, beim E-Lending ein vom Deutschen Bibliothekenverband (dbv) behauptetes Gemeinwohlinteresse über die Rechte der Autor:innen und Übersetzer:innen auf Entscheidungsfreiheit und Wahrung des wirtschaftlichen Schutzes ihrer Leistungen zu setzen. Im Gegenteil: Autor:innen und Übersetzer:innen fühlen sich von der Anspruchshaltung des dbv wirtschaftlich massiv bedroht.
Wir protestieren gegen die Einführung einer Zwangslizenz und appellieren an Sie, sich entschieden für die Streichung des vorgeschlagenen § 42b einzusetzen, sowie auch von einer „Prüfung“ der Einführung der Zwangslizenz abzusehen. Wir Schriftsteller:innen und Übersetzer:innen des NETZWERK AUTORENRECHTE, das 14 Verbände deutschsprachiger Autor:innen und Übersetzer:innen mit 15.500 Mitgliedern repräsentiert, fordern eine deutliche Erhöhung der kommunalen Etats zur Medienerwerbung und dringend nötigen elektronischen Ausleihvergütung, sowie die Einhaltung der Transparenzpflicht seitens der Bibliotheken und ihrer digitalen Aggregatoren, bei Beibehaltung freier Lizenzen. Das Netzwerk bleibt für Rückfragen und Branchendialoge zum E-Lending zur Verfügung.

Berlin, 8. April 2021. Die Unterzeichnenden:

•  42erAutoren e.V.
•  Autorinnenvereinigung e.V.
•  Bundeskongress Kinder- und Jugendbuch
•  Bundesverband junger Autorinnen und Autoren (BVJA)
•  IG Autorinnen Autoren (Österreich)
•  IG Übersetzerinnen Übersetzer (Österreich)
•  Mörderische Schwestern e.V.
•  PEN-Zentrum Deutschland
•  PEN-Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland
•  Selfpublisher-Verband e.V.
•  DAS SYNDIKAT e.V.
•  Verband deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer (VdÜ)
•  Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di)

E-Lending aus Sicht der Autorinnen und Autoren:

Aktuell befindet sich die Buchbranche in einer Krise, deren Ausmaß und Auswirkungen für Autor:innen, Übersetzer:innen und die Branche insgesamt dramatisch sind. Ein schlechterer Zeitpunkt für den kurzfristigen und branchenfernen Vorstoß des Bundesrats, eine weitere Beschränkung des Urheberrechts zu Lasten der Leistungserbringer und zu Gunsten der Bibliotheken bei der Umsetzung der UR-RL anzuregen, ist schwer vorstellbar. Der dbv beklagt das sogenannte „Windowing“, das den Erwerb einer Leihlizenz zum Beispiel erst drei Monate nach Erscheinen ermöglicht, und verweist auf Bestseller, die den Bibliotheken „vorenthalten“ würden. Als Menschen des Worts sind wir irritiert, mit welcher Vehemenz und Verkennung seiner marktdominierenden Stellung der dbv eine angebliche Benachteiligung artikuliert, denn die Zufriedenheit der ca. 1,3 Millionen Onleihe-Nutzer:innen ist hoch: Zur Zeit bietet die Onleihe ihnen eine halbe Million Medien, von denen 8 bis 20, also auch E-Books, gleichzeitig ausgeliehen werden können. Die Onleihe kostet im Schnitt 83 Cent im Monat und ermöglicht, beispielsweise durch Verbundsysteme, auch E-Books aus weit entfernten Bibliotheken auszuleihen, und außerdem Tageszeitungen, Magazine, Zeitschriften, Hörbücher, Filme.
Die Vergütungs- und Transparenzpraxis der öffentlichen Bibliotheken in der elektronischen Leihe ist hingegen beschämend. Die meisten unserer Kolleginnen und Kollegen erhalten bei elektronischer Verwertung normalerweise 25 Prozent vom Nettoverlagserlös, wenn E-Books mittels einer Leselizenz bei Itunes oder Tolino verkauft werden. Jede Nutzung wird vergütet, das ist das Fairness-Prinzip, auf dem die Kultur in einem Markt aufbaut. Für Genre-Autor:innen ist das E-Book oft Haupteinnahmequelle. Bibliotheken setzen diese Fairness außer Kraft, indem sie sich weigern, Ausleihzahlen transparent mitzuteilen und für jede einzelne Leihe eine zusätzliche Nutzungsgebühr zu entrichten. Ein Zahlenbeispiel: Geht ein Taschenbuch für € 9,99 Verkaufspreis in die Onleihe, nimmt sich der Aggregator Divibib, Fördermitglied des dbv, 30 Prozent des Brutto-Verkaufspreises als Provision, also netto mehr als drei Euro. Abzüglich Umsatzsteuer und weiterer Kosten bleibt von dem Rest, dem Nettoerlös, für die Autor:innen 25%. In diesen Rest, etwas mehr als ein Euro, sind 26, 52 oder unlimitierte Leihen eingepreist. Sowohl kleine und mittelständische Verlage als auch Selfpublisher haben keinerlei Verhandlungsmacht, um eine faire Entlohnung oder angemessene Transparenz-Bedingungen durchzusetzen.
Konsequenz: Obgleich über 40% der E-Books bereits mittels der Onleihe gelesen anstatt gekauft werden (2020: 30,2 Mio. Ausleihen zu 35,8 Mio. Verkäufen) , liegt der Erlös aus dem E-Lending nur bei 5% der gesamten jährlichen elektronischen E-Book-Umsätze. Autorinnen und Autoren bezahlen faktisch seit Jahren den „Auftrag“ der Bibliotheken. Eine derartige Enteignung gibt es in keiner anderen Branche.
Kommen wir zum Kern der Problematik: Die Finanzierung. Der dbv beklagt Kosten sowie Administrationsaufwand und betont die Wichtigkeit seines Informationsauftrages gegenüber der Gesellschaft. Wir ziehen die soziale Komponente von Bibliotheken nicht in Zweifel – wohl aber die Umwandlung der „Dritten Orte“ in eine am Markt teilnehmende Digitalplattform, die Preise und Bedingungen diktiert, wie es sich sonst nur Amazon traut. In Zweifel ziehen wir auch die Absicht des Konstrukts, das sich aus einer Zwangslizenz ergeben wird: Anstatt die kommunalen Haushalte für digitalen Medienerwerb UND Leihvergütung signifikant zu erhöhen, um die oben beschriebene, fortgesetzte Schädigung der Autorinnen zu beenden, könnten Bund und Länder Gesetze implementieren, die diese Schädigung auch noch legitimieren, um Kosten zu sparen. Eine Zwangslizenz mit der Maßgabe einer dafür „angemessenen Vergütung“ scheitert an dem Fakt, dass die Bibliotheken die einzigen legitimen Kundinnen wären. Die aufgrund der kurz gehaltenen kommunalen und Länder-Etats bei gleichzeitiger Vormachtstellung auch weiterhin die Niedrigpreise diktieren. Denn es ist unwahrscheinlich, dass Bund und Länder das Budget um das mindestens Achtfache erhöhen, um auch nur annähernd an das Konzept „angemessene Vergütung“ heranzukommen.
So oder so würde der E-Book-Markt massiv beschädigt, in Folge würden deutlich weniger Autorinnen und Autoren das Wagnis eingehen, zu schreiben. Dass sich dadurch das Buchangebot in Bibliotheken verringern wird, ist eine Langzeitfolge, von der wir wünschten, dass sie auch dem dbv bewusst wäre. Denn er schadet jenen geistigen Quellen, die Bibliotheken erst möglich machen.

Weitere Fakten und Klarstellungen entnehmen Sie bitte den Eingaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels unter www.boersenverein.de/politik-recht/positionen/e-book-leihe, den Stellungnahmen des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) und des VdÜ sowie den Analysen des Netzwerk Autorenrechte auf unten genannter Website.


Das Netzwerk Autorenrechte (www.netzwerk-autorenrechte.de) repräsentiert 14 Verbände und über 15.500 Autor:innen und Übersetzer:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mitglieder: 42erAutoren, A*dS Autorinnen und Autoren der Schweiz, Autorinnenvereinigung e.V., Bundesverband junger Autoren und Autorinnen (BVjA), Bundeskongress Kinderbuch, IG Autorinnen Autoren, Mörderische Schwestern e.V., Phantastik-Autoren Netzwerk (PAN) e.V., PEN-Zentrum Deutschland, PEN-Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland, Selfpublisher-Verband e.V., SYNDIKAT – Verein für deutschsprachige Kriminalliteratur, Verband deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ), Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di. Kontakt: info@netzwerk-autorenrechte.de.

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