E-Lending und analoge Leihe: Fragen und AntwortenFakten und Zahlen zur analogen und digitalen Leihe in Öffentlichen Bibliotheken

KURZÜBERSICHT | Zur Verfügung gestellt von der AG Bibliotheken des Netzwerks Autorenrechte.
Stand: 4. 11. 2021; Ergänzungen am 14.12.21 um Verteilung innerhalb der VG Wort.




Wieviel erhält ein:e Autor:in vom Kauf eines gedruckten Buches im Buchhandel?

Bei einem Zehn-Euro-Buch je nach Ausstattung zwischen 56 Cent (6% vom Nettoladenpreis, NLP) bis 1,12 (12% vom NLP) Euro.


Wieviel erhält ein:e Autor:in derzeit beim Kauf eines E-Books im Handel?

Von einem Zehn-Euro-E-Book erhält ein:e Verlags-Autor:in 20 bis 25% des Nettoverlagserlöses (Preis minus Rabatte), also 1,34 Euro bis 1,63 Euro. Von einem Sechs-Euro-E-Book erhält ein:e Selfpublishing-Autor:in 70% des Nettoladenpreises, also 3,83 Euro.


Und wieviel erhalten Autor:innen pro Ausleihe eines gedruckten Buches?

Die Leihe wird mit 4,3 Cent von der Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt. Dies teilen sich Autor:innen und Verlage mathematisch mit 70:30 (3 zu 1,3 Cent). Wertet man die Ausschüttungen der VG Wort aus, erhalten 3 von 4 berechtigten Autor:innen, die in den letzten drei Jahren ein Buch veröffentlichten, bis 400 Euro im Jahr. Nur bei jeder/jedem 4. liegt der Jahres-Betrag aus allen Ausschüttungen über 400 Euro.


Wie wird denn die Verteilung dieser anteiligen Bibliothekstantieme bei der VG Wort berechnet?

Die individuelle Berechnung folgt einem System, das NICHT auf Einzelnachweisen oder titelgenauen Ausleihzahlen beruht, da Bibliotheken keine transparenten Datensätze liefern. Für die Hochrechnungen werden Daten aus nur sieben bis maximal achtzehn Referenzbibliotheken verwendet, die wiederum von der KMK und dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv) bestimmt werden, und nach einem Schlüssel1 berechnet.


Woher kommt das Geld für die Bibliothekstantiemen?

Für den Verleih von Büchern und anderen physischen Medien – CDs, DVDs, Zeitschriften, Audio-Bücher auf CD, Videokassetten, Schallplatten, Musiknoten, Spiele etc. – in Öffentlichen Bibliotheken (ÖB) UND Wissenschaftlichen Bibliotheken (WB) werden insgesamt knapp 15 Millionen Euro (14.915.888 Euro) Bibliothekstantieme pro Jahr von den Ländern durch die KMK gemeinsam zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 sollte dieser 15-Mio.-Betrag 339 Millionen Ausleihen durch 7,4 Millionen Menschen von physischen Medien in ÖB und 68,6 Millionen Ausleihen2 in WB kompensieren. Dies wird an acht verschiedene Verwertungsgesellschaften verteilt, wie etwa die GEMA, VG Bild Kunst, GVL oder die VG Musikedition.


Ach so, dann geht die Bibliothekstantieme nicht komplett an die Autor:innen und ist nicht nur für Druck-Bücher?

Genau. Entgegen der Annahme des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv)3 gehen diese 15 Millionen Euro NICHT nahtlos an Autor:innen (und Verlage), und sind auch nicht nur für Buchausleihen in Öffentlichen Bibliotheken. Die VG Wort erhielt 2020 aus dem Topf einen Anteil von 67,69%, in Euro: 9,76 Mio.4. Bis zu 7,28 % davon werden für den Sozialfonds und die Stiftung Autorenversorgungswerk zurückgelegt. Die tatsächlichen Ausschüttungen aus Bibliothekstantiemen aus öffentlichen Bibliotheken betragen etwa 7,1 Millionen Euro5.


Wie hoch ist die Bibliothekstantieme in anderen Ländern?

Laut der Übersicht der IFRRO (International Federation of Reproductions Rights‘ Organisations) in Zusammenarbeit mit PLR International von 2019 liegen die kalkulierten Zahlen der öffentlichen Hand für Bibliothekstantiemen z.B. bei: 11 Cent / Leihe in UK - 13 Cent / Leihe in den Niederlanden - 16 Cent / Leihe in Spanien zzgl. Boni - 48 Cent in Irland - 1 Euro bis 1,50 Euro in Frankreich (kalkuliert nach Bibliotheksnutzer:innen, nicht Anzahl der Leihen, zzgl. Boni) – 2 Euro in Luxemburg (kalkuliert nach Bibliotheksnutzer:innen). Im Europavergleich liegt nur Tschechien (2 Cent / Leihe ) hinter Deutschland (4,3 Cent / Leihe ). In Rumänien, Bulgarien und Portugal werden keine Bibliothekstantiemen an Autor:innen gezahlt. Auch die USA kennen keine Bibliothekstantiemen.


Und wie viel erhalten Autor:innen bei der digitalen Ausleihe?

Von einem belletristischen Zehn-Euro-E-Book in einer kommerziellen digitalen Flatrate wie Skoobe oder KU erhält ein:e Verlags-Autor:in pro Leihe zwischen 31 und 41 Cent. Von einem belletristischen Sechs-Euro-E-Book in der kommerziellen digitalen Flatrate Kindle Unlimited erhält ein:e Selfpublishing-Autor:in 2,12 Euro (in 09/2021), wenn sie dort exklusiv verleiht. Bei digitaler Leihe in öffentlichen Bibliotheken: Bei einem Zehn-Euro-E-Book mit 1-fachem Einkaufspreis erhält der/die Autor:in 0 Cent pro Leihe. Bei 1½-fachem Einkaufspreis und 26 eingepreisten Leihen eines 10-Euro-E-Books erhält ein:e Autor:in rein mathematisch, aber nicht zusätzlich, 3,2 Cent pro Leihe. Bei 2,5-fachem Einkaufspreis und 26 eingepreisten Leihen eines Zehn-Euro-E-Books erhält eine Autor:in mathematisch, aber nicht zusätzlich, 9,4 Cent pro Leihe. Es handelt sich um Pauschalsummen pro E-Book, in die Anschaffung und Leihen eingepreist sind. Vom Gesamtbetrag erhält die /der Autor:in 25% vom Nettoerlös, also nach Abzug von Steuern und Rabatten für den Aggregator wie divibib GmbH oder OverDrive.


Eine Vergleichstabelle auf Basis eines 10-Euro-E-Books, bei 25% Nettoverlagserlös (NVE). Anschaffung und 26 Leihen pauschal im Lizenzpreis enthalten – Gesamtbeträge


Lizenzgebühr Nettoverlagserlös Autor:innenanteil 25% NVE
1-facher Einkaufspreis* 6,55 Euro 1,63 Euro
1,5-facher Einkaufspreis** 9,82 Euro 2,47 Euro
2,5-facher Einkaufspreis*** 16,37 Euro 4,09 Euro

*Abzüglich MwSt. 65 Cent, abzüglich 2,80 Euro divibib-Provision. ** Abzüglich MwSt. 98 Cent, abzüglich 4,20 Euro divibib-Provision. *** Abzüglich MwSt. 1,63 Euro, abzüglich 7,00 Euro divibib-Provision.


Eine Vergleichstabelle auf Basis eines 10-Euro-E-Books, bei 25% Nettoverlagserlös, Anschaffung und 26 oder 48 Leihen pauschal in einer Einmalzahlung vergütet. Hier wird nur der Betrag, der über den einmaligen Anschaffungspreis (Verkaufspreis) hinaus geht, auf die inklusiven Leihen mathematisch umgelegt. In der Praxis erhalten Autor:innen keine zusätzliche Vergütung pro Leihe, sondern nur einmalige Pauschalsumme pro E-Book-Lizenz.
Folgende Berechnungen dienen der besseren Nachvollziehbarkeit der für Autor:innen nachteiligen Niedrigpreis-Vergütung in der Onleihe & Co.


Lizenzgebühr Autor:innenanteil 25% NVE NVE 25% NVE 25% Gesamt
  Anschaffung des E-Books pro Leihe /
bei 26 Leihen
pro Leihe /
bei 48 Leihen
 
         
1-facher Einkaufspreis* 1,63 Euro 0 Cent 0 Cent 1,63 Euro
1,5-facher Einkaufspreis** 1,63 Euro 3,2 Cent 1,75 Cent 2,47 Euro
2,5-facher Einkaufspreis*** 1,63 Euro 9,4 Cent 5,12 Cent 4,09 Euro

*Abzüglich MwSt. 65 Cent, abzüglich 2,80 Euro divibib-Provision. ** Abzüglich MwSt. 98 Cent, abzüglich 4,20 Euro divibib-Provision. *** Abzüglich MwSt. 1,63 Euro, abzüglich 7,00 Euro divibib-Provision.


Als Bibliotheksnutzer:in bezahle ich doch mit der Jahresgebühr für meine Leihen von Büchern und E-Books – oder?

Nein. Gemäß gesetzlicher Leihverkehrsordnung6 ist das Leihen von Büchern oder E-Books „unentgeltpflichtig“, sprich: gratis. Die Gebühr für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist für unter 18-jährige/21-jährige: gratis, danach je nach Bibliothek oder Verbundsystem zwischen 5-45 Euro / Jahr.


Wäre es für Autoren und Autorinnen okay, wenn sie die gleiche Kompensation für E-Books wie für gedruckte Bücher über die Bibliothekstantieme erhielten?

Nein. Die deutsche Bibliothekstantieme ist europaweit nahezu Schlusslicht (s.o.). Sie wurde von der KMK und der Kommission Bibliotheken konsequent die letzten zehn Jahre immer weiter reduziert. Das, was bei der VG Wort für bisher gedruckte Bücher ankommt (derzeit 9,76 Mio Euro, und davon 5 Mio Euro. Ausschüttung), ist bereits extrem niedrig. Die derzeitige Bibliothekstantieme würde nicht annähernd kompensieren, was bei der digitalen Verwendung in der Onleihe an gerechter Vergütung eigentlich fließen müsste. Denn: Fast jedes zweite E-Book in Deutschland wird über die öffentliche Bibliotheksausleihe gelesen. Aufgrund der niedrigen Pauschalzahlungen umfasst der Gesamterlös aber nur 6% des gesamten elektronischen E-Bookmarktes.


Wie oft geschieht derzeit „Windowing“ – und was ist das überhaupt?

Das Windowing, ein Zeitfenster von 3-12 Monaten, in dem ein E-Book nach Erscheinen noch nicht für die Digitale Leihe in ÖB lizenziert wird, betrifft eine wöchentlich unterschiedliche Menge von etwa 650 Bestsellern und auch anderer Bücher im Jahr.


Man hört das Argument, da nicht alle Bestseller gleich am Erscheinungstag digital verleihbar seien, würde man die digitalen Bibliotheksnutzer:innen schwer benachteiligen. Sehen die das auch so?

Nein. 75% der Nutzerinnen der digitalen Bibliotheksleihe sind zufrieden bis sehr zufrieden7 mit Umfang und Aktualität der für sie kostenfreien digitalen Ausleihmöglichkeiten. Derzeit haben über 7200 Verlage 500.000 E-Booktitel für die Onleihe freiwillig lizenziert.


Wie werden Bibliotheken finanziert? Wer zahlt – Bund, Länder, Städte, Kommunen?

Die Öffentliche Bibliotheken8 sind kommunale Kultur- und Bildungseinrichtungen. Primär sind es Länder, die die wissenschaftlichen Bibliotheken finanzieren sowie Städte, Gemeinden und Landkreise – und mitunter auch kirchliche Einrichtungen oder Universitäten – öffentliche Bibliotheken, die sie als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe unterhalten. Dazu gehören z.B. Raum- und Personalkosten, Sach- und Fremdkosten sowie Anschaffung von Druckwerken und e-Lizenzen. Einen Einblick, wie Bund, Länder, Gemeinden, Stiftungen oder private Träger Bibliotheken unterhalten gibt es hier. 45% aller Bibliotheken vermelden bereits jetzt, dass es ihnen an Budgets für Digitales fehlt, 22% rechnen mit Kürzung von Etats9. Übrigens betragen die Anschaffungskosten von Büchern und anderen Medien kaum 11% der Gesamtetats der Bibliotheken.


Aber machen Bibliotheken nicht auch irgendwie Werbung für Bücher und Autor:innen?

Nein. Sie nutzen für ihren Funktionsauftrag Bücher von Autor:innen, die diese unter privatem Risiko erstellen, für ihre von der öffentlichen Hand finanzierte Arbeit zu deutlich niedrigschwelligen Preisbedingungen. Nach dem urheberrechtlich verbürgten Prinzip von Gerechtigkeit und angemessener Behandlung von geistiger Leistung muss jede Nutzung vergütet werden. Die Behauptung, eine unentgeltliche Zurverfügungstellung von Büchern sei „Werbung“ haben wir zuletzt vor einigen Jahren von Betreiber:innen illegaler E-Book-Piraterieportale gehört, und schon da stimmte es nicht.


Kaufen Bibliotheksnutzer:innen denn nicht mehr Bücher?

Fast die Hälfte der Onleihenutzer:innen kauft deutlich weniger bis gar keine Bücher oder E-Books mehr, die andere Hälfte einen Tick mehr als Nicht-Bibliotheksnutzer:innen, allerdings im Schnitt bei insgesamt niedrigeren Ausgaben.

Dieses Kurzpapier ist die Zusammenfassung einer 11-seitigen Broschüre zur analogen und digitalen Leihe und wird von den Autor:innen der AG Bibliotheken und digitalen Leihe des Netzwerks Autorenrechte zur Verfügung gestellt. Das Langpapier enthält zusätzlich 25 Quellennachweise sowie eine Übersicht von 17 Medienberichten zum Thema im Oktober 2021. Die Broschüre ist online hier abrufbar: http://www.netzwerk-autorenrechte.de/e-lending-FAQ


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Fußnoten:
1 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0101-0200/142-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
2 https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2021-04/2021_03_29_dbv_Stellungnahme_Bundesrat_E-Lending_endg.pdf
3 https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken
4 https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2021-10/Bericht%20zur%20lage%202021%20%202021_MW_web_final.pdf
5 https://lizenzinitiative.onleiheverbundhessen.de/spiegel-bestseller.html
6 https://bibliotheksportal.de/informationen/daten-fakten/daten-2019/
7 https://www.gwk-bonn.de/themen/finanzierung-von-wissenschaft-und-forschung/koenigsteiner-schluessel
8 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38176/umfrage/entleihungen-in-oeffentlichen-und-wissenschaftlichen-bibliotheken/
9 https://bibliotheksportal.de/wp-content/uploads/2021/07/dbs_gesamt_dt_2020.pdf